Master of Education (MEd) HRGe Chemie

(für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen) gemäß LABG 2003 (läuft zum 31.03.2018 aus)


Dieser Studiengang baut auf den Bachelor KJ HRGe Chemie (nach LPO 2003) auf und richtet sich dementsprechend an alle Studierenden, die ihr Bachelorstudium vor dem Wintersemester 2011/12 begonnen haben. Für Studierende des neuen Bachelor HRGe Chemie (nach LABG 2009) wird ab dem Wintersemester 2014/15 ein neuer Masterstudiengang angeboten, der den aktuellen MEd HRGe schrittweise ersetzt.

Fachspezifische Bestimmungen MEd HRGe (inkl. Modulbeschreibungen)

Modulbeauftragte im MEd HRGe


Veranstaltungen im MEd GHRGe Chemie:

Pflichtmodul "Chemiedidaktische Vertiefung"

Spezielle Kapitel der Chemiedidaktik

Schulorientiertes Experimentieren

Modulabschlussprüfung

Wahlpflichtmodul "Masterarbeit"

Studienbeginn für Erstsemester ist nur im Wintersemester. Das Fach ist zulassungsbeschränkt.
Informationen zur Bewerbung erhalten Sie beim Zentrum für Lehrerbildung.
Voraussetzung für die Einschreibung ist die Teilnahme an einem Self Assessment.

Informationen der Zentralen Studienberatung der WWU zum Studiengang MEd HRGe und zum Teilstudiengang Chemie

Hinweise zu den Auslauffristen

Diese Fristen verlängern sich um zwei Semester für Prüfungsleistungen im Wiederholungsversuch.

In bestimmten, in § 20 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 bis 6 LABG 2016 benannten Fällen schwerwiegender Gründe, die zu Verzögerungen beim Studienabschluss führen, können diese Fristen im Einzelfall begrenzt verlängert werden.

Diese Gründe sind: eine längere schwere Erkrankung, Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zu zehn Jahren, tatsächliche Verantwortung für einen anerkannten Pflegefall oder Mitgliedschaft im Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) oder im Studierendenparlament. Informationen dazu erhalten Sie im zuständigen Prüfungsamt, im Landesprüfungsamt, beim Zentrum für Lehrerbildung und bei der Zentralen Studienberatung.
Sollten Sie bereits jetzt absehen können, dass Sie Ihr Studium nicht innerhalb dieser Fristen abschließen können, besteht die Möglichkeit, in ein Lehramtsstudium gemäß LABG 2009 zu wechseln. Informationen zu diesem Wechsel erhalten Sie beim Zentrum für Lehrerbildung und bei der Zentralen Studienberatung.