Promotion

Am Institut für Arabistik und Islamwissenschaft können Sie im Fach Arabistik und Islamwissenschaft promovieren. Die Universität Münster verleiht nach Abschluss des Promotionsverfahrens den Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.).

            Promotionsordnung des Fachbereichs 9 Philologie der Universität Münster vom 28.03.2024

Promotionsordnung der Fachbereiche Geschichte/Philosophie und Philologie der Universität Münster, 26. Juli 2012

Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Münster, 5. Dezember 2001 

Forschung am Institut für Arabistik und Islamwissenschaft

Voraussetzungen

Für die Zulassung zum Promotionsstudium sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Abschluss eines einschlägigen Universitätsstudiums (Islamwissenschaft, Arabistik o.ä.) mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern (Magister, Master), mindestens mit der Note „gut"
  • gute Kenntnisse des klassischen und modernen Arabisch (einschließlich der Umgangssprache)
  • Betreuungszusage eines*einer Professor*in des Instituts

Da die Dissertation in deutscher Sprache abzufassen ist - nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Dissertation mit Einverständnis des Betreuers in englischer Sprache eingereicht werden – sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau der DSH 2-Prüfung unverzichtbar.

Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie eine genaue Vorstellung von Ihrem Promotionsprojekt haben. Es sollte zu den Forschungs- und Interessengebieten eines*einer der fünf Professor*innen des Instituts passen.  

Prof. Dr. Thomas Bauer
Prof. Dr. Norbert Oberauer
Prof. Dr. Marco Schöller
Prof. Dr. Syrinx von Hees
Jun.-Prof. Dr. Philip Bockholt

Wenn Sie bei einem*r Professor*in unseres Instituts promovieren möchten, nehmen Sie bitte zunächst per Mail Kontakt mit ihm*ihr auf und reichen zugleich Ihre Zeugnisse und ein ca. 5-seitiges Exposé ein, in dem Sie das Thema der angestrebten Dissertation benennen, Ihr Forschungsvorhaben eingehend erläutern und in die bisherige Forschung zum Fachgebiet einordnen. Der*die  betreffende Professor*in entscheidet dann, ob er*sie Ihre Dissertation betreuen möchte und stellt Ihnen im positiven Fall eine Betreuungszusage aus. Mit dieser Betreuungszusage und Ihren Hochschulzeugnissen können Sie sich dann in den Promotionsstudiengang einschreiben. Genauere Informationen zum Einschreibungsverfahren finden Sie  hier [de] oder hier [en].