Besondere Fälle im Bewerbungsverfahren
Zweitstudium
Falls Sie zum 15.07. für das Wintersemester bzw. 15.01. für das Sommersemester Ihr Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums erhalten und das Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland abgeschlossen haben, bewerben Sie sich für ein Zweitstudium.
Weitere Informationen zur Bewerbung für ein ZweitstudiumHärtefall
Bis zu 2 % der Studienplätze sind für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgesehen. Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages ohne Berücksichtigung der Auswahlkriterien (z.B. Durchschnittsnote, Wartezeit) zu einer Zulassung unmittelbar vor allen anderen Bewerbenden.
Weitere Informationen zum HärtefallantragNachteilsausgleich
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist begründet, wenn die Bewerberin oder der Bewerber aus Gründen, die in ihrer oder seiner Person liegen und die sie oder er nicht zu vertreten hat, daran gehindert war, eine bessere Durchschnittsnote oder eine längere Wartezeit zu erreichen.
Werden solche Umstände und ihre Auswirkungen nachgewiesen, erfolgt die Teilnahme am Vergabeverfahren mit einer besseren Durchschnittsnote und/oder Wartezeit. Dabei ist zu beachten, dass Umstände in der Person oder den Lebensverhältnissen der Eltern, Geschwister oder sonstiger Dritter nur insoweit zu berücksichtigen sind, als sie sich unmittelbar auf die Bewerberin oder den Bewerber ausgewirkt haben.
Weitere Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich (Bachelor und Staatsexamen)
Weitere Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich (Master of Education)Studieren ohne Abitur („Beruflich qualifizierte" Bewerbende)
Unter bestimmten Voraussetzungen können Deutsche, EU-/EWR-Bewerbende und ihnen Gleichgestellte auch ohne Abitur (allgemeine Hochschulreife) an der Universität Münster studieren.
Weitere Informationen zum Studieren ohne Abitur
Anlage für Ihren Bewerbungsantrag als Beruflich Qualifizierte*rBewerbung während eines Dienstes
Wenn Sie derzeit einen Dienst leisten oder beabsichtigen, einen Dienst zu leisten, empfehlen wir Ihnen, sich gleich zu Beginn oder während des Dienstes zu bewerben. Wenn Sie eine Zulassung erhalten und das Studium wegen des Dienstes noch nicht beginnen können, haben Sie bei einer erneuten Bewerbung einen Anspruch auf Zulassung zum Studiengang.
Weitere Informationen zur bevorzugten Zulassung aufgrund eines DienstesSpitzensportler*innen
Wenn Sie Mitglied eines auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs-, Teamsport- oder Nachwuchskaders (ehemals A-, B-, C- oder D/C-Kader) des Deutschen Olympischen Sportbundes sind, werden Sie bevorzugt zugelassen. Den Nachweis über die aktuelle Kaderzugehörigkeit laden Sie innerhalb der Bewerbungsfrist im Infoportal der Bewerbung hoch.
Minderjährige ("U18")
Falls Sie zum Vorlesungsbeginn des beantragten Semesters (siehe Semestertermine) noch minderjährig sind und Ihre Hauptwohnung bei Ihren Eltern haben und diese in dem Studienort Münster zugeordneten Städten Münster oder Hamm bzw. in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt oder Warendorf liegt, haben Sie die Möglichkeit, im Infoportal der Bewerbung eine Meldebescheinigung hochzuladen. Diese muss bescheinigen, dass Sie bei Ihren Eltern und in einem der genannten Kreise wohnen. Sollte Ihr Wohnort außerhalb der genannten Kreise liegen, die Universität Münster aber der nächstgelegene Standort sein, der den gewünschten Studiengang anbietet, greift diese Regelung ebenfalls.
Weitere zugeordnete Städte und Kreise
Da 2 % der Studienplätze für diese Bewerbungsgruppe vorgesehen sind, ist es möglich innerhalb dieser Quote bevorzugt zugelassen zu werden (bei Überschreitung der Quote entscheidet die Abiturnote).
Diese Regelung gilt nicht für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (Humanmedizin, Pharmazie, Zahnmedizin).
Studieren trotz Altersgrenze (Vollendung des 55. Lebensjahres)
Falls Sie bei der Bewerbung für ein Sommersemester bis zum 15.01. oder bei der Bewerbung für ein Wintersemester bis zum 15.07. das 55. Lebensjahr vollendet haben, können Sie nur am Vergabeverfahren beteiligt werden, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen.
Sollten nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Für diese können Sie sich auch bewerben, wenn Sie die Altergrenze bereits erreicht haben. Weitere Informationen zum Losverfahren