Tierversuche und Tierhaltung an der Universität Münster
An der Universität Münster werden Tierversuche durchgeführt. Dazu gehören solche Versuche, die dem Tierschutzgesetz unterliegen (zum Beispiel mit Mäusen) und auch solche, die rechtlich nicht als Tierversuche angesehen werden (zum Beispiel mit Fruchtfliegen oder Wasserflöhen).
Die Tierversuche werden hauptsächlich in der Forschung durchgeführt, in kleinem Rahmen aber auch in der Lehre. Die Universität Münster ist sich der besonderen Verantwortung zum Schutz von Versuchstieren bewusst und setzt sich kontinuierlich für Maßnahmen ein, um Forschungsarbeiten im Sinne des Tierwohls zu verbessern, zu reduzieren oder (wo möglich) zu ersetzen.
Hinweis
Auf den folgenden Seiten werden weiterführende Informationen rund um das Thema Tierversuche an der WWU bereitgestellt. Die Inhalte werden kontinuierlich weiterentwickelt, um transparent zu informieren.