Fachwissenschaftlicher Master
1. Fachsemester
Die Studienplätze in allen fachwissenschaftlichen Masterstudiengängen (Master of Arts, Master of Science und Master of Laws) werden nach studiengangsspezifischen Kriterien vergeben, die in der Zugangs- und Zulassungsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs (siehe Studienführer) definiert sind.
Sobald Ihre Bewerbung formal vollständig und fristgerecht eingegangen ist, wird diese an die Auswahlkommission des jeweiligen Studiengangs weitergeleitet. Die Auswahlkommissionen überprüfen Ihre fachliche Eignung anhand der Auswahlkriterien, die in der studiengangsspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung definiert sind. Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen wird daraufhin eine Rangliste der fachlich geeigneten Bewerbenden erstellt. Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen ist die Erstellung einer Rangliste unter den fachlich geeigneten Bewerbenden nicht notwendig. Sobald die finalen Entscheidungen der Auswahlkommissionen feststehen, werden diese in Form von Zulassungs- und Ablehnungsbescheiden im Infoportal veröffentlicht.
Im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung haben Sie sich dazu verpflichtet sich regelmäßig über den Stand Ihrer Bewerbung im Infoportal zu informieren. Wir empfehlen Ihnen sich mindestens einmal wöchentlich in Ihr Infoportal einzuloggen, um dort u.a. Ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid und die entsprechenden Informationen zeitnah einzusehen.
Fachlich geeignete Bewerbende:
Im Falle einer Zulassung entnehmen Sie Ihrem Zulassungsbescheid alle Informationen zu den einzuhaltenden Annahme- und Immatrikulationsfristen sowie möglichen Auflagen, die zur Immatrikulation und/oder im Laufe des Masterstudiums erfüllt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass Sie nach erfolgter Zulassung Ihren Studienplatz fristgerecht im Infoportal annehmen müssen, um sich daraufhin für Ihr Masterstudium immatrikulieren zu können.
Wenn Sie fachlich geeignet sind aber aufgrund Ihres Rangplatzes und einer aktuell ausgeschöpften Studienplatzkapazität im laufenden Vergabeverfahren noch keinen Zulassungsbescheid im Infoportal erhalten haben, gehören Sie zu den sog. nachrückenden Bewerbenden. Sie nehmen automatisch an möglicherweise stattfindenden Nachrückverfahren teil. Sofern ein Nachrückverfahren aufgrund noch freier Studienplätze stattfindet, erhalten die rangnächsten Bewerbenden eine Zulassung. Bei Fragen zu Ihrem Rangplatz und/oder zur Beurteilung Ihrer Bewerbung wenden Sie sich bitte direkt an die Studiengangskoordination des jeweiligen Masterstudiengangs im entsprechenden Fachbereich der Universität Münster (siehe Studienführer).
Fachlich nicht geeignete Bewerbende:
Im Falle einer Ablehnung entnehmen Sie Ihrem Ablehnungsbescheid alle Informationen zu den Ablehnungsgründen. Sollten Sie Fragen zu den Ablehnungsgründen haben, wenden Sie sich bitte, wie im Ablehnungsbescheid beschrieben, direkt an die Studiengangskoordination des jeweiligen Masterstudiengangs im entsprechenden Fachbereich der Universität Münster (siehe Studienführer).
Höheres Fachsemester
Die obenstehenden Informationen zum 1. Fachsemester gelten größtenteils auch für die Studienplatzvergabe in Masterstudiengänge im höheren Fachsemester.
Folgende Unterschiede zum 1. Fachsemester gelten für die Vergabe zum höheren Fachsemester:
- zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge: Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester wird nur dann an die Auswahlkommission des jeweiligen Studiengangs weitergeleitet, wenn freie Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Dies entscheidet sich erst nach Ende des Bewerbungsverfahrens. Somit kann Ihnen im laufenden Bewerbungsverfahren leider noch keine Auskunft über möglicherweise freie Studienplatzkapazitäten gegeben werden.
- Ablehnungsbescheide werden im höheren Fachsemester nicht erstellt.