Vergabeverfahren
Für jedes zulassungsbeschränkte Studienfach gibt es eine festgelegte Anzahl von Studienplätzen. Nach Abzug von bestimmten Quoten wie für Härtefälle und Zweitstudium werden 20 % der Studienplätze nach (vorläufiger) Durchschnittsnote des jeweiligen Fachs und 80 % im Auswahlverfahren der Hochschule vergeben.
Für jedes Semester Wartezeit wird die jeweilige (vorläufige) Durchschnittsnote in diesem Verfahren um 0,1 verbessert, wobei maximal bis zu sieben Semester berücksichtigt werden können. Als Wartezeit werden alle Semester nach Erwerb des lehramtsfähigen Bachelor-Abschlusses anerkannt, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Die Wartesemester werden durch Ihre Angaben nach der Bewerbung automatisch vom System berechnet.
Bei gleicher (verbesserter) Durchschnittsnote entscheiden als nachrangiges Kriterium ein geleisteter Dienst und danach das Los über den exakten Rangplatz. Sie nehmen für jedes beantragte zulassungsbeschränkte Studienfach sowohl auf der Rangliste nach (vorläufiger) Durchschnittsnote als auch im Auswahlverfahren der Hochschule am Vergabeverfahren teil.
Im WiSe 2021/22 konnten nicht in allen zulassungsbeschränkten Fächern alle Bewerbenden zugelassen werden. Bitte beachten Sie, dass dies in Zukunft auch in weiteren Fächern (Deutsch, Englisch, Pädagogik, Sozialwissenschaften) möglich sein kann.
Zu den Auswahlgrenzen