Master

  • Master of Education

    Voraussetzung ist ein einschlägiges Bachelorstudium an einer deutschen Universität. Einschlägig ist ein Bachelorstudium, das

    • ein Studium jedes Fachs innerhalb des angestrebten Masterstudiengangs
    • ein Studium der Bildungswissenschaften
    • ein Orientierungspraktikum im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 LABG 2009
    • ein schulisches oder außerschulische Berufsfeldpraktikum im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 2 LABG 2009

    einschließt.

    Wenn Sie Ihren Bachelor außerhalb Deutschlands erworben haben, erfüllen Sie die Zulassungskriterien für "Master of Education"-Studiengänge an der Universität Münster nicht.

  • Fachwissenschaftlicher Master

    Wenn Sie einen mindestens drei Studienjahre umfassenden Hochschulabschluss haben, können Sie sich für einen Masterstudiengang an der Universität Münster bewerben. Die meisten Masterstudiengänge an der Universität Münster sind konsekutive Studiengänge, d.h. sie setzen einen Hochschulabschluss in denselben bzw. benachbarten Fächern voraus. Weitere Informationen zu den fachlichen Voraussetzungen finden Sie auf den Informationsseiten der Studiengänge und in unserem Studienführer. Ob Ihr Hochschulabschluss die fachlichen und formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird nach dem fristgerechten Eingang Ihrer vollständigen Bewerbung an der Universität Münster geprüft.

    Einige Masterstudiengänge erfordern zudem eine Mindestnote beim Bachelorabschluss. Die geforderte Mindestnote garantiert nicht in jedem Fall eine Zulassung, sondern stellt nur eine Mindestanforderung dar. Näheres finden Sie dazu in der studiengangsspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnungen im Studienführer. Die Kriterien der jeweiligen Zugangs- und Zulassungsordnungen gelten auch für Bewerbungen im höheren Fachsemester.