Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Voraussetzung für die Immatrikulation ist, dass Sie sich beworben haben, zugelassen wurden und den Studienplatz fristgerecht angenommen haben.
 

Ablauf der Immatrikulation:

  1. Ihr Zulassungsbescheid steht Ihnen mit Angabe der Immatrikulationsfrist und weiteren Informationen im Infoportal der Bewerbung zur Verfügung.
  2. Sie führen die Online-Immatrikulation im Infoportal der Bewerbung vollständig durch (Button: Online-Immatrikulation).
  3. Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrem Immatrikulationsantrag, Ihrer Immatrikulationsnummer und Informationen zu den weiteren notwendigen Schritten.
  4. Sie melden sich im Infoportal der Immatrikulation an und nehmen die erforderlichen Uploads vor.
  5. Ihre Immatrikulation wird daraufhin vom Studierendensekretariat geprüft:
    • wenn Ihre Immatrikulation durchgeführt wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen zum weiteren Vorgehen

ODER

  • wenn Ihre Immatrikulation fehlerhaft/unvollständig ist, erhalten Sie eine E-Mail über den geänderten Immatrikulationsstatus. Sie melden sich umgehend im Infoportal Ihrer Immatrikulation an und nehmen die noch fehlenden Uploads vor

Ablauf nach erfolgter Immatrikulation:

(Diese Informationen finden Sie auch in der E-Mail, die Sie nach Durchführung der Immatrikulation durch das Studierendensekretariat erhalten haben.)

  1. Sie melden sich im Infoportal der Immatrikulation an und lassen sich Ihre Immatrikulationsbestätigung per E-Mail zusenden (Button: Immatrikulationsbestätigung senden). 
  2. Der Immatrikulationsbestätigung entnehmen Sie Ihre Matrikelnummer, Informationen zu möglicherweise nachzureichenden Unterlagen, zum weiteren Vorgehen und zum Start Ihres Studiums.
  3. Etwa eine Woche nach erfolgter Immatrikulation wird Ihnen das Accountanschreiben per Post zugestellt. Dieses beinhaltet Ihre Uni-Kennung, Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrages und zur Studierendenkarte.
  4. Erst wenn der Semesterbeitrag eingegangen ist (Kontostand ausgeglichen), die Immatrikulation in Ihrem SelfService „Freigegeben“ ist und keine Sperrvermerke aktiv sind (z.B. wegen nachzureichender Unterlagen) können Sie im SelfService auf Ihre Semester- und BAföG-Bescheinigungen und das Semesterticket zugreifen.