Krankenversicherung
Um eine Krankenversicherung kümmert sich jeder Arbeitnehmer selbstständig. Beachten Sie deshalb folgende Informationen:
Krankenversicherung
In Deutschland ist es für Forscher und begleitende Familienmitglieder verpflichtend eine Krankenversicherung abzuschließen. Den Krankenversicherungsnachweis benötigen Sie auch für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und den Abschluss eines Arbeitsvertrags. Für Kurzaufenthalte bis zu 3 Monaten, muss die Versicherung mindestens die medizinische Behandlung bei akuter Krankheit und bei Unfällen abdecken. Für längere Aufenthalte muss sie der gesetzlichen Krankversicherung entsprechend. Es gibt in Deutschland nämlich zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Für alle gesetzlichen Krankenversicherungen gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird. Der Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent (Stand 01.07.2021). Die Beiträge für die Krankenversicherung werden unmittelbar vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Die gesetzlichen Krankenkassen können einen individuellen Zusatzbeitrag vom Arbeitnehmer erheben. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind weitgehend festgelegt. Unterschiede gibt es bei dem Kundenservice, bei Zusatzleistungen und bei Wahltarifen. Die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung ist frei. Wenn Sie keine eigene Auswahl vornehmen, meldet die Universität Münster Sie bei der AOK an.
Private Krankenversicherung
Ab einem Jahreseinkommen über 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro, Beträge gültig ab 2023) besteht die Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen. Für internationale Forscher ohne Arbeitsvertrag ist dies dagegen die einzige Möglichkeit (siehe unten). Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht abhängig vom Einkommen, sondern richten sich nach verschiedenen Kriterien, die das Risikoprofil abbilden (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand) und dem gewünschten Versicherungsschutz. Je umfangreicher die gewünschten Leistungen, desto höher ist der Beitrag. Privatpatienten werden persönliche Rechnungen ausgestellt; sie müssen diese selbst begleichen und bekommen das Geld später von der Versicherung erstattet.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung auf den Seiten des EURAXESS Netzwerks
Wichtige Information für EU-Bürger: Sind sie in ihrem Heimatstaat freiwillig versichert oder pflichtversichert, können sie im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen und sich die Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Diese sind allerdings oft auf Notfälle oder akute Krankheiten begrenzt.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung für EU-Bürger