FAQ Online-Wahlen

(Stand: 27.06.2024)

Wie erhalte ich Zugang zum Wahlsystem?
Unter folgendem Link finden Sie zu Zugang zum Wahlsystem:

https://sso.uni-muenster.de/IT/wahlen/kabine/2024

Ihre Stimmabgabe durch Sie als wahlberechtigte Person erfordert die vorherige Authentifizierung mit Ihrer „Uni-Kennung“ und dem zugehörigen Passwort.

Sind Ihnen Ihre Kennung oder Ihr Passwort nicht bekannt, finden Sie auf folgender Seite alle Informationen, wie Sie an diese Daten gelangen:
https://www.uni-muenster.de/IT/services/nutzerverwaltung/passwortvergessen.html

Wie gehe ich mit meiner Uni-Kennung und meinem Passwort um?

Es ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den zur Durchführung der Wahl erforderlichen Authentifizierungsdaten (eigene Uni-Kennung und das dazugehörige Passwort) geboten. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen wahlberechtigten Person, die Authentifizierungsdaten vor Zugriff Dritter zu schützen, damit die elektronische Stimmabgabe nur berechtigt erfolgen kann. Die Daten sollten daher insbesondere nicht an andere (wahlberechtigte) Personen weitergeben werden.

Wie erhalte ich die Wahlunterlagen?

Zum Start der Online-Wahlen werden die Wahlbenachrichtigungen per E-Mail an alle Wahlberechtigten an deren Universitäts-E-Mailadresse versendet. Darin sind der link zum Wahlsystem und weitere Informationen erhalten. Die digitalen „Wahlunterlagen“ werden den Wahlberechtigten nach dem Login im elektronischen Wahlsystem online zur Verfügung gestellt. Sie umfassen die Versicherung sowie den/die elektronischen Stimmzettel.

Benötige ich besondere Internetkenntnisse, um meine Stimme abzugeben?

Nein, es sind keine besonderen Internetkenntnisse notwendig. Die Online-Wahl funktioniert wie jede anderer Internet-Webseite. Das „Ausfüllen“ der Stimmzettel ist genauso einfach wie bei einer analogen Wahl.

Wie gebe ich meine elektronische Stimme ab?

Wenn Sie auf den Zugang zum Wahlsystem geklickt haben, folgen Sie den weiteren Anweisungen. Sie gelangen dann in das Wahlportal unseres Dienstleisters Electric Paper. Dort finden Sie eine Anleitung zur elektronischen Stimmabgabe.

Wo finde ich die Wahlvorschläge?

Die Wahlvorschläge 2024 finden Sie hier: Wahlvorschläge 2024

Welches Wahlsystem verwendet die Universität Münster für die Durchführung der Online-Wahlen?

Die Universität Münster hat für die Durchführung der Online-Wahlen den externen Dienstleister Electric Paper Informationssysteme GmbH beauftragt: www.electricpaper.de

Die Wahl erfolgt mit dem Wahlsystem „uniWAHL OWS“:

https://wahlen-organisieren.de/software/online-waehlen-mit-uniwahl-ows/

Werden meine Daten als wahlberechtigte Person an den externen Dienstleister weitergegeben?

Nein, die Daten der Wähler*innen werden nur pseudonymisiert an unseren Dienstleister Electric Paper weitergeleitet.

Wie erfolgt die Anonymisierung der Wählerdaten durch das Wahlsystem?

Es ist vorgesehen, dass die Wähler*innen klarschriftlich dem Wahlsystem „uniWAHL OWS“ von Electric Paper zu keinem Zeitpunkt bekannt sind. Das Onlinewahlsystem wird lediglich mit einem pseudonymisierten Wählerkennzeichen und einem Code zur Authentifikation versehen. Zusätzlich wird vorgegeben welche Stimmzettel an die Person (jeweils) ausgespielt werden sollen.

Beim Anmelden am Wahlsystem über eine pseudonymisierte Kennung wird ein temporärer Schlüssel erzeugt, der nur zeitweise Urne und Wahlverzeichnis verbindet. Da Authentifikationssystem und digitale Wahlurne getrennte Module sind, ist somit schon gewährleistet, dass Stimme und Wähler*in getrennt verwaltet werden.

Im Wahlsystem sind also diesbezüglich zu keinem Zeitpunkt personenbezogene Daten oder Daten, die Rückschluss auf die/den Wähler*in und dessen Stimme liefern können.

Lässt die Stimmabgabe Rückschlüsse auf die wählende Person zu?

Nein, die Stimmabgabe lässt keine Rückschlüsse auf die wählende Person zu, die abgegebenen Stimmen werden verschlüsselt an das Wahlsystem übertragen.

Welche technischen Voraussetzungen benötige ich für die einwandfreie Abgabe meiner Stimme?

Sie benötigen ein Gerät mit Internetzugang und einem Browser.

Sorgen Sie dafür, dass Sie beim Zugang zum Wahlsystem und während des gesamten Stimmabgabeverfahrens eine stabile Internetverbindung haben.

Was für ein Gerät benötige ich für meine Stimmabgabe?

Sie können Ihre elektronische Stimme sowohl von einem PC/Notebook als auch von mobilen Geräten (Smartphone, Tablet) abgeben, wenn diese einen aktuellen Browser vorhalten, denn es wird die jeweils aktuelle Version des Browsers unterstützt.

Ist eine besondere Software notwendig, um das Online-Wahlsystem zu benutzen?

Nein, eine spezielle Software ist nicht notwendig.  Sie benötigen einen Internetzugang und einen Browser auf Ihrem Rechner (oder mobilem Endgerät).
Bitte verwenden Sie für die Wahl einen Computer (oder ein Mobilgerät) mit aktuellen Updates des Betriebssystems, des Webbrowsers und ggfs. des Virenscanners.
Es werden Windows, Mac, Linux, IOS und Android unterstützt.

Technische Voraussetzung für die Wahlkonfiguration und die Wahlteilnahme ist ein marktüblicher und aktueller Internet-Browser. Es wird die jeweils aktuelle Version des Browsers unterstützt. Der benötigte HTML -Standard wird unterstützt in folgenden Browsern: Safari, Chrome, Opera, Edge, Firefox, Samsung Internet Browser (based on Chromium).

Um alle Funktionalitäten nutzen zu können, müssen Java Script und Cookies aktiviert und eine minimale Bildschirmgröße muss erlaubt sein.

Wichtig: Sie können nichts falsch machen, da die Wahl-Software die Voraussetzungen prüft, bevor Sie in die digitale Wahlkabine eintreten dürfen.

Weshalb muss ich Cookies erlauben, um das Wahlsystem zu nutzen?

Cookies dienen zur temporären Unterstützung des Wahlsystems und sollten in Ihrem Browser zugelassen werden. Diese sogenannten Session-Cookies werden nach Beendigung des Browsers gelöscht. Cookies für Tracking-Zwecke, wie Sie dieses von vielen Websites für Marketingzwecke kennen, werden nicht erzeugt.

Im Browser wird die Fehlermeldung „Dieser Verbindung wird nicht vertraut“ angezeigt. Was ist zu tun?

Ihr Browser hat nicht die aktuelle Version. Installieren Sie die aktuelle Version oder wechseln Sie den Browser.

Wie lang dauert der Wahlvorgang?

Aus technischer Sicht dauert der Prozess der Stimmabgabe – abhängig vom Umfang des Stimmzettels der jeweiligen Wahl – ca. 1 Minute.

Gibt es einen Time-Out?

Nach Ihrem Login stehen Ihnen für die Wahl 15 Minuten zur Verfügung, bevor aus Sicherheitsgründen ein automatischer Logout erfolgt. Sollten Sie Ihre Wahlhandlung bis dahin nicht abgeschlossen haben, können Sie sich erneut einloggen.

Was passiert, wenn ich die Stimmabgabe nicht bestätige oder z.B. den Browser vorzeitig schließe?

In diesem Fall wird der Wahlvorgang ohne Stimmabgabe beendet. Sie müssen sich wieder anmelden und Ihren Wahlvorgang erneut durchführen. Es werden keine Daten irgendwo zwischengespeichert.

Wie wahre ich die geheime Abgabe meiner Stimme (Wahlgeheimnis)?

Achten Sie darauf, dass Sie den/die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen, um ihre geheime Wahl zu wahren.

Ist das Wahlgeheimnis auch bei der Online-Stimmabgabe gewahrt?

Ja, die Wahlsoftware sichert das Wahlgeheimnis vollständig ab.

Bei der Online-Wahl werden die Daten der Wählerin/des Wählers vollständig von der Stimmabgabe isoliert und es wird keine Möglichkeit geboten, Rückschlüsse auf die abgegebene Stimme vorzunehmen.

Lediglich das pseudonymisierte Verzeichnis der Wahlberechtigten bekommt nach erfolgreicher Stimmabgabe den Hinweis, dass die entsprechende Person gewählt hat und schließt somit diese für eine weitere Wahl aus.

Ist die Stimmabgabe mit dem Wahlsystem sicher?

Ja, die Wahlsoftware „UniWAHL OWS“ unseres Dienstleisters Electric Paper basiert auf den Anforderungen des European Councils und orientiert sich auch am internationalen Schutzprofil nach Common Criteria. Dieses ist seinerseits grundlegender Bestandteil der Vorgaben durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das Schutzprofil für sichere Online-Wahlprodukte ist an die im Grundgesetz verankerten Wahlgrundsätze (allgemein, geheim, frei, gleich, unmittelbar) angelehnt. Ihre Wahl ist also sicher. Die Einhaltung der Wahlgrundsätze im Wahlsystem wird durch die Anwendung kryptographischer und mathematischer Methoden gewährleistet. (ElGamal homomorphe Verschlüsselung, universell überprüfbares MixNet, Zero-Knowledge Correctness-Proofs, etc.). Die Stimme wird vor der Versendung im Client-Gerät verschlüsselt.

Sämtliche Kommunikation findet über abgesicherte Transportprotokolle statt.

Eine Trennung von Wählerkennung und Stimme ist konsequent umgesetzt. Daher ist nach Stimmabgabe kein Rückschluss der Wählerstimme auf die Identität der Wählerin/des Wählers mehr möglich.

Kann ich auch ungültig wählen?

Ja, wenn sie keine Stimme oder zu viele Stimmen abgeben oder wenn der Stimmzettel als ungültig markiert wurde.

Was geschieht, wenn ich mehr Stimmen vergeben habe als mir maximal zur Verfügung stehen?

Das Wahlsystem überprüft während der Abstimmung, ob die Anzahl der Stimmen mit den jeweiligen Wahl-Regeln übereinstimmen. Die Zahl der bereits vergebenen Stimmen wird angezeigt. Es ist möglich, bewusst ungültig zu wählen oder absichtlich zu viele Kreuze zu setzen, was zu einem ungültigen Stimmzettel führt.

Der eingebaute Übereilungsschutz zeigt Ihnen vor dem Absenden erneut die Stimme und den Status, so dass Sie die Stimmabgabe ggf. korrigieren können.

Wie stellt das Wahlsystem sicher, dass keine Daten verloren gehen?

Die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen werden bei dem Hosting Partner über die ISO 27001 Zertifizierung abgedeckt. Der Hostingprovider der Firma Electric Paper ist die Deutsche Telekom. Mit der Open Telekom Cloud verfügt sie über mehrere baugleiche Rechenzentren, die als TwinCore eine parallele Speicherung aller Daten durchführen. Natürlich sind entsprechende Vorkehrungen wie redundante Platten, rollierende Backups, Brandschutz, Zugriffskontrollen und unterbrechungsfreie Stromversorgung, mehrfache Anbindungen ans Internet vorgesehen. Dieses Modell bedeutet eine hohe Ausfallsicherheit von nahezu 100% (99,999). Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit Ihrer Daten ist somit jederzeit gewährleistet.

Datenübertragungen (Stimmdaten) zwischen Client und Server verlaufen nach einem kryptografischen Verfahren und der Transportlayerebene über TLS1.2 Protokoll oder höher. Auf applikationslogischer Ebene erfolgen Transaktionen immer Rahmen eines 2-Phase-Commit.

Ist der Übertragungskanal für die Stimmabgabe verschlüsselt?

Ja, und zwar mehrfach. Auf applikationslogischer Ebene findet vor der Übertragung eine kryptographische Verschlüsselung statt. Zusätzlich wird auf Transportlayer-Ebene verschlüsselt. Die Firma Electric Paper setzt dabei ausschließlich auf TLS1.2 oder höher. Das verwendete Zertifikat ist ein SSL Zertifikat der Bundesdruckerei/D-Trust.

Und schließlich auf Datenbank- und Speicherungsebene per Data-at-Rest.

Kann eine Wählerin/ein Wähler überprüfen, ob ihre/seine Stimme in der Urne liegt?

Das Wahlsystem „uniWAHL OWS“ ist so konfiguriert, dass die Lösung einen sogenannten „Ballot-Locator“, eine Art Wahlzettelcode als Bestätigung herausgibt. Die Prüfung wird nach dem Absenden durch einen Hyperlink zur Stimmzettelverfolgung angeboten. Sie erlaubt eine individuelle Verifikation der Wahlteilnahme im System.

Nach dem Ende der Wahl, wenn die digitale Urne der Wahlöffentlichkeit zur Verifikation bereitgestellt wird, kann mit diesen Wahlzettelkennzeichen geprüft werden, ob eine Stimme im Auszählungsergebnis enthalten ist.

Wichtig: Das System ist im rechtlichen Sinne quittungsfrei, weil es der/dem Wähler*in nicht erlaubt, seine konkrete Stimme nachzuweisen. Es wird lediglich gezeigt, dass gewählt wurde, nicht was gewählt wurde. Eine Verknüpfung zur Wähler*in-ID ist zu keinem Zeitpunkt möglich.

Wie und wann erfolgt die (universitätsöffentliche) Stimmauszählung?

Die elektronische Wahl ist nach Ende der Wahlfrist (Schließung des Wahlportals) beendet. Nach dieser Schließung wird die elektronische Wahlurne durch das elektronische Wahlsystem ausgezählt. Dies erfolgt universitätsöffentlich in elektronischer Kommunikation vss. am 08.07.2024, ab 10:00 Uhr in Zoom. Die Zugangsdaten zum Zoom-Meeting können im Wahlamt erfragt werden.

Kann bei einer Online-Wahl eine Nachzählung des Wahlergebnisses durchgeführt werden?

Ja, nach dem Schließen und Auszählen der digitalen Urne kann eine neue Auszählung initiiert werden. In dem definierten Zeitraum nach der Wahl kann die Auszählung erneut gestartet werden. Danach sind die Daten revisionssicher archiviert und durch die Wahlleitung vorgehalten.

Wie erfolgt die Auswertung der Stimmen?

Das Ergebnis der Stimmauszählung wird mittels einer Wahlsoftware (uniWAHL Core) unter Anwendung des Sitzverteilungsverfahrens nach d`Hondt ausgewertet.

Wer bestätigt das Wahlergebnis?

Die Feststellung des Wahlergebnisses bedarf der Bestätigung durch den Zentralen Wahlausschuss.

Was mache ich, wenn ich keinen Zugang zum Internet oder kein Gerät habe, auf dem ich wählen möchte?

Es besteht die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten des Wahlamts der Universität Münster (Schlossplatz 2, Schloss) an einem dort für die Wahl bereitgestellten Gerät zu wählen. Melden Sie sich hierzu bitte unter Tel. 0251/83-22107 an.

Ist die Teilnahme an der Online-Wahl barrierefrei möglich?

Die Nutzbarkeit des Wahlportals mit der Unterstützung für Sehbehinderte (WCAG 2.1 AA) wird gewährleistet.

Ist das Wahlsystem BSI-Zertifiziert?

Nein, das Wahlsystem „uniWAHL OWS“ von Electric Paper ist derzeit nicht BSI zertifiziert.

Das neue BSI-Prüfprofil (BSI-CC-PP-0121-2024) ist seit einigen Wochen vom BSI freigegeben. Electric Paper ist zurzeit in Verhandlungen mit einem „Prüfpartner“. Dieser Partner führt gemeinsam mit Electric Paper die Evaluierung durch und sendet dann eine entsprechende Empfehlung an das BSI. Nach aktuellem Sachstand wird der Gesamtprozess, für alle Teilnehmer an der Zertifizierung ca. 24 – 30 Monate in Anspruch nehmen.

Die aktuell im Einsatz befindliche Version von uniWAHL OWS (release 10.4) für die Durchführung von Online-Wahlen ist in ihrer Funktion und Sicherheit nach aktuellem Stand mit den zentralen Anforderungen bereits jetzt konform.

Electric Paper stellt zudem in den kommenden Monaten eine kommentierte Version des Prüfprofils zur Verfügung.

Ferner ist das Wahlsystem als „open-source“ Variante jederzeit überprüfbar. Alle Zertifizierungen und insbesondere der Penetrationstest erfolgt nach den Vorgaben des BSI.

Alle rechtlichen Vorgaben der Hochschul-Digitalverordnung -HDVO NRW vom 30.10.2020 werden eingehalten.

Technische Information zum Wahlsystem

Die Universität Münster bedient sich für das Wahlportal eines externen Dienstleisters, der Firma Electric Paper. Deren Softwartevariante uniWAHL OWS liegt unter https://github.com/sequentech als Open Source zur Verifikation und Überprüfung der Öffentlichkeit vor.

Sie können die Identität der beteiligten Webseiten an Hand der folgenden Liste (Zertifikate) überprüfen:

 

Für die Universität Münster:

sso.uni-muenster.de:

SHA-256 79:DC:4C:97:BE:5B:F9:F0:85:01:DC:25:52:31:DB:1C:60:C4:46:34:69:A4:B4:D8:70:5C:F4:3B:CE:80:EA:53

SHA-1 AC:FF:C4:88:6F:4C:36:32:D8:4E:FC:24:1D:4C:AC:45:5B:09:38:79

xsso.uni-muenster.de:

SHA-256 3B:65:AC:AE:B5:4C:91:3B:75:43:B5:F1:94:A4:B0:F0:EF:FC:1C:EF:66:B6:4C:AE:67:54:C8:E2:74:8F:C9:C0

SHA-1 DC:07:05:A8:C9:88:09:49:B4:F2:9B:0C:3A:71:4C:98:98:BC:06:53

 

Für Electric Paper

uni-muenster.gremienwahlen.de:

SHA-256

EC:C9:68:B9:CC:30:7B:83:58:C3:9C:66:6B:08:2D:04:B3:C9:AD:9C:C6:B1:BD:E6:F2:D3:37:A2:FE:81:DD:E9

SHA-1

5A:70:BF:39:DC:D6:92:2F:24:CC:40:DC:78:9C:FD:87:F0:5D:07:E1