Krankenversicherung für Studierende

Krankenversicherungsnachweis

Studierende an deutschen Hochschulen sind – sofern sie nicht ausschließlich in einem Promotionsstudiengang eingeschrieben sind – grundsätzlich während des gesamten Studiums ununterbrochen krankenversicherungspflichtig. Die Hochschulen wiederum sind verpflichtet, dies zu überprüfen und Meldungen der Krankenversicherungsträger zu bestätigen.

Die Übermittlung der Daten von den jeweiligen Krankenversicherungsträgern erfolgt ausschließlich im elektronischen Datenaustausch als sogenannte „Meldung 10“. Eine schriftliche Mitgliedschaftsbescheinigung Ihres Krankenversicherungsträgers oder die Vorlage der Krankenversicherungskarte sind weder erforderlich noch ausreichend für die Immatrikulation. Ab dem Datum Ihrer Immatrikulation haben Sie 14 Tage Zeit, Ihren Versicherungsschutz nachzuweisen.

Für die Übermittlung der „Meldung 10“ benötigt Ihres Krankenversicherungsträgers die Absendernummer der Universität Münster. Diese lautet: H0001848

Bitte achten Sie darauf, dass die Krankenversicherung die persönlichen Daten so übermittelt, wie Sie auch an der Universität Münster immatrikuliert sind. Dies betrifft vor allem mehrere Vornamen, Namenszusätze, Sonderzeichen und Umlaute oder Buchstaben, die im deutschen Alphabet nicht vorkommen.

Wie Sie Ihren Krankenversicherungsschutz im Detail nachweisen, erfahren Sie im Folgenden.

  • Gesetzliche Krankenversicherung / Familienversicherung

    Studierende, die gesetzlich krankenversichert oder familienversichert sind, beantragen bei ihrer Krankenkasse die digitale Übermittlung ihres Versicherungsstatus als sogenannte „Meldung 10“ an die Universität Münster (Absendernummer: H0001848).

  • Private Krankenversicherung

    Studierende, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, müssen sich von der studentischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall wenden Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Anschließend wird diese gesetzliche Krankenkasse den Versicherungsstatus digital als „Meldung 10 2“ an die Universität Münster (Absendernummer: H0001848) übermitteln.

    Eine schriftliche Mitgliedschaftsbescheinigung der privaten Krankenkasse oder die Vorlage der Krankenversicherungskarte sind weder erforderlich noch ausreichend für die Immatrikulation.

    Eine Übersicht über die gesetzlichen deutschen Krankenversicherungsträger finden Sie hier.

  • Beihilfe

    Studierende, die beihilfeberechtigt sind, müssen sich von der studentischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall wenden Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Dort weisen Sie Ihre Beihilfeberechtigung nach. Anschließend wird diese gesetzliche Krankenkasse den Versicherungsstatus digital als „Meldung 10 2“ an die Universität Münster (Absendernummer: H0001848) übermitteln.

    Eine schriftliche Mitgliedschaftsbescheinigung der Beihilfestelle ist weder erforderlich noch ausreichend für die Immatrikulation.

    Eine Übersicht über die gesetzlichen deutschen Krankenversicherungsträger finden Sie hier.

  • Auslandskrankenversicherung für Deutschland

    Studierende, die im Ausland krankenversichert sind, können auf zwei verschiedene Weisen vorgehen.

    Entweder bleiben Sie bei der ausländischen Krankenkasse versichert. Dann müssen Sie sich von der studentischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Hierzu wenden Sie sich an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Dort weisen Sie Ihre ausländische Krankenversicherung nach. Anschließend wird diese gesetzliche Krankenkasse den Versicherungsstatus digital als „Meldung 10 2“ an die Universität Münster (Absendernummer: H0001848) übermitteln. Eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung der ausländischen Krankenversicherung, die bei der Immatrikulation vorgelegt wird, kann nicht als Versicherungsnachweis akzeptiert werden.

    Alternativ können Sie zu einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse wechseln. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an eine Krankenkasse Ihrer Wahl. Sobald Sie dort versichert sind, schickt diese Krankenkasse die „Meldung 10“ digital an die Universität Münster (Absendernummer: H0001848).

    Eine Übersicht über die gesetzlichen deutschen Krankenversicherungsträger finden Sie hier.