Qualitätsverbesserungsmittel

Mit der Abschaffung der Studienbeiträge zum Wintersemester 2011/2012 hat die Landesregierung die Zahlung von so genannten Qualitätsverbesserungsmitteln als Ausgleich gesetzlich festgeschrieben. Ziel ist es, Lehre und Studienbedingungen auch ohne Studienbeiträge weiterhin kontinuierlich zu verbessern.

Dazu werden nordrhein-westfälischen Hochschulen im Rahmen von § 2 des Gesetzes zur Verbesserung von Studium und Lehre (Studiumsqualitätsgesetz)  Mittel in Höhe von 249 Mio. Euro pro Jahr garantiert. Hochschulen sind verpflichtet, den Einsatz der Qualitätsverbesserungsmittel offen darzulegen und  ein internes Berichtswesen und Qualitätsmonitoring zur Dokumentation und Überwachung aufzubauen. Außerdem muss eine Qualitätsverbesserungskommission eingerichtet werden.